Gerüstgruppen

Wir arbeiten mit System. Und haben deshalb für jede Arbeit das richtige Gerüst.

Die Systemgerüste sind in drei Gerüstgruppen eingeteilt. Diese Gerüstgruppen geben die Belastungsgrenzen hinsichtlich der Nutzlast, der Einzellast und der Teilflächenlast an. Beispiel: Gruppe II bedeutet max. 300 kN/m² Nutzlast. Eine zu verrichtende Arbeit (Malen, Putzen usw.) erzeugt bestimmte Lasten. Deshalb müssen für bestimmte Arbeiten Gerüste verwendet werden, die einer bestimmten Gerüstgruppe angehören. Beispiel: Maurer- und Werksteinarbeiten, bei denen schwere Paletten mit Steinen im Gerüst benutzt werden, erfordern ein Gerüst der Gruppe III.

Gerüstbezeichnung Nutzlast in kN pro m2 minimale
Belagsbreite
(auch zwischen Ständern) *
Zweckbestimmung
Leichtes Arbeits-Gerüst (Verputz-/ Malergerüst) 2,00 60 cm Arbeiten mit leichtem Material,
z.B. Verputz- oder Malerarbeiten
Schweres Arbeitsgerüst (Maurergerüst) 3,00 90 cm Arbeiten mit Materiallagerung,
z.B. Maurerarbeiten
Besonders schweres Arbeitsgerüst (Steinhauergerüst) 4,50 90 cm Arbeiten mit schwerem Material,
z.B. Versetzen von Fertigelementen

* Für die Erfüllung der Forderung, dass die Belagsbreite von Maurer- und Steinhauergerüsten auch
zwischen den Ständern 90 cm betragen muss, gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Dies ist die einzige Übergangsfrist in der neuen Bau-Verordnung.

 

 

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